Treppenlift & Co.: So erhalten Sie erneut Zuschüsse für Maßnahmen
Die Pflegekassen bieten Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers. Viele wissen jedoch nicht, dass dieser Zuschuss bei geänderten Bedürfnissen mehrfach beantragt werden kann.
Leider hören wir immer wieder von Fällen, in denen Pflegekassen einen erneuten Zuschuss – etwa für einen Treppenlift nach einem Badumbau – ablehnen. Die Begründung lautet häufig, dass der Zuschuss bereits in voller Höhe für eine frühere Maßnahme ausgezahlt wurde. Diese Information ist jedoch nicht korrekt!
Bei einer Verschlechterung der Gesundheit und dem daraus entstehenden Bedarf an zusätzlichen Hilfsmitteln ist ein erneuter Zuschuss möglich und sollte gewährt werden. Ein zweiter Zuschuss entlastet nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch die pflegenden Angehörigen. Der Nachweis über die medizinische Notwendigkeit ist Voraussetzung für die erneute Förderung.
Mehr Informationen hierzu finden Sie direkt beim Bundesministerium für Gesundheit:
Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei einem neuen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
Dieses Angebot gilt für folgenden Städte und Kreise:
Treppenlift-Köln, Treppenlift-Frechen, Treppenlift-Kerpen, Treppenlift-Horrem, Treppenlift-Pulheim, Treppenlift-Bergheim, Treppenlift-Hürth, Treppenlift-Langenfeld (Rheinland), Treppenlift-Rhein-Erft-Kreis, Treppenlift-Düsseldorf, Treppenlift-Bonn, Treppenlift-Leverkusen, Treppenlift-Neuss, Treppenlift-Rhein-Kreis-Neuss, Treppenlift-Bergisch Gladbach, Treppenlift-Rheinisch-Bergischer-Kreis, Treppenlift-Düren, Treppenlift-Troisdorf, Treppenlift-Rhein-Sieg-Kreis, Treppenlift-Dormagen, Treppenlift-Rhein-Kreis Neuss, Treppenlift-Grevenbroich.