Fragen und Antworten rund um das Thema Treppenlift
Die Anschaffung eines Treppenlifts ist eine komplexe Sache, da selten eine Treppensituation der anderen gleicht. Oft werden uns Fragen rund um den Erwerb eines Liftes gestellt. Daher haben wir einen Fragenkatalog erstellt und die entsprechenden Antworten hinterlegt.
Sollten Sie hier Ihre Frage nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können.
Häusliche Situation
Finanzierung
Spezifikationen
Bedienung
Wartung
Garantie
Wie lange ist die Garantie und was ist darin enthalten?
Die Firma HOFF Givemore gewährt für alle original UP-Stairlift / Treppenlifte eine Gewährleistung/Garantie von 24 Monaten ab Erstkauf bei Givemore erworbenen Treppenliften, wenn diese Geräte ausschließlich im privaten Gebrauch und zum Transport der jeweils im Auftrag festgelegten Person mit angegebenem Gewicht eingesetzt wurden. Optional kann die Garantie auf 5 Jahre verlängert werden, Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Garantie ist eine jährliche Wartung. Für auf einem Zweitmarkt erworbene Produkte gilt diese Garantie nicht. Unter Anwendung der zuvor gennanten Bedinungen gewährt die Firma HOFF Givemore beim Kauf eines gebrauchten Treppenlift eine Garantie von 12 Monaten.
Die Garantie bezieht sich auf alle wesentlichen Mängel des Produktes, die nachweislich auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Sie erfolgt durch eine kostenlose Reparatur des Liftes, wenn folgende Voraussetzungen gewährleistet sind:
Das Gerät wurde sachgemäß und laut den Empfehlungen in der Betriebsanleitung behandelt.
Es wurde weder vom Käufer noch von einem Dritten versucht, das Gerät zu öffnen oder zu reparieren.
Es wurden zum Betrieb nur Original Ersatz- und Verschleißteile verwendet welche durch die Firma HOFF Givemore auch geliefert und fachgerecht eingebaut wurden.
Als Nachweis gilt die Vorlage des Kaufbeleges oder Montagerechnung.
Das Gerät wurde regelmäßig einmal alle 12 Monate nach Errichtung und Abnahme von Givemore gewartet. Als Nachweis gilt hier die Vorlage der Wartungsrechnung.
Normale Abnutzung von Teilen und Komponenten (beispielsweise an Polstern, Zahnrädern, Befestigungsteilen, Laufrollen, Batterien, Akkus), optische Veränderungen, sowie Verschleiß- und Verbrauchsteile, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Diese 5 Jahresgarantie beschränkt sich auf die Reparatur nach den vorgenannten Bedingungen. Andere Ansprüche gegen uns als Errichter, etwa auf Schadensersatz, werden durch die 5 Jahresgarantie nicht begründet. Diese Garantie berührt selbstverständlich nicht die gegenüber dem Händler / Verkäufer bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
Die 5 Jahresgarantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand ist Köln.
Im Garantiefall melden Sie bitte den Schaden per Mail, Fax oder Brief zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs und einer Fehlerbeschreibung an die Givemore Serviceadresse:
HOFF Givemore – Service Heidgesweg 117 50226 Frechen
info@givemore.de Fax: 02234-25001009